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Allgemeine Geschäftsbedingungen

/ Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Firma kawka Blechkomponentenbau GmbH, Desmastraße 3 - 5, 28832 Achim gemacht werden. Alle anderen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

/ Vertragsabschluss
Unsere Informationen zu Dienstleistungen, Waren und Preisen im Rahmen eines Geschäftsvorganges sind unverbindlich. Der Kaufvertrag über den oder die von Ihnen gewählten Dienstleistungen, Warenlieferungen, Beratungen oder anderer Rechtsgeschäften wird geschlossen, wenn die Firma kawka die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche oder mündliche Mitteilung akzeptiert. Eine schriftliche Mitteilung kann sowohl auf dem Postweg, als auch per E-Mail oder Telefax erfolgen. Die Firma kawka behält sich vor, die Bestätigung mittels Rechnung vorzunehmen. Angaben in Prospekten, Anzeigen, Flyern, Katalogen, Kostenvoranschlägen, Internetinformationen von unserer Homepage und oder vergleichbaren Informationsquellen stellen keine Zusicherung von irgendwelchen Eigenschaften dar. Diese Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Vereinbarung. Preis, Versand, Zahlung

Die Preise und Kosten verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in unserem schriftlichen oder mündlichem Angebot genannten Preise gelten ausschließlich für die beschriebene Ausführung und Umfang der Dienstleistung. Alle Angebote und Preise, die von der Firma kawka genannt werden, sind unverbindlich und freibleibend. Preisänderungen (Senkungen und Erhöhungen) bei laufenden Aufträgen werden dem Kunden/Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und sind nur zulässig, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots werden zusätzlich berechnet.

/ Zahlungsbedingungen
Die Ware/Dienstleistung ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zu begleichen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde

/ Zahlungsverzug
Im Falle von Zahlungsverzug kann die Firma kawka nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung stoppen. Die bis dahin entstandenen Kosten werden dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt. Die Ware und sonstige Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma kawka. Dem Kunden wird bei Zahlungsverzug eine Mahnung zugestellt. Weitere Mahnungen werden bei anhaltendem Zahlungsverzug nicht verschickt, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wird dann sofort wirksam. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen im Rahmen des im BGB/HGB geregelten Höchstzinssatzes in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

/ Urheberrecht
Alle Dienstleistungen uns Waren bleiben auch bei Auslieferung bzw. Abnahme des Kunden geistiges Eigentum der Firma kawka (Quellcode), es sei denn, eine andere Firma hat ein Urheberrecht oder Copyright an der erbrachten Sache oder Dienstleistung. Die Firma kawka überträgt dem Kunden ausschließlich das Nutzungsrecht! Die Firma kawka übernimmt für keinerlei Dienstleistung oder Arbeiten irgendeine Urheber- oder Rechtsgarantie, die von Drittfirmen oder Privatpersonen dem Kunde in Rechnung gestellt werden. Für alle Dienstleistungen, Arbeiten oder Ausführungen der Firma kawka gilt deutsches Recht.

/ Lieferzeit
Die Fertigstellungs-, Liefer- oder Zustellungstermine können von der Firma kawka jederzeit verändert oder verlegt werden. Der Kunde hat generell kein Rücktrittsrecht bei verspäteter Lieferung, die die Firma kawka nicht zu verantworten hat oder der Kunde umgehend über Terminverlegungen informiert wurde.

/ Gewährleistung
Die Firma kawka gewährt gegenüber dem Kunden, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Ware und/oder Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen fehlerfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Kunde das Recht der sofortigen Nachbesserung. Dies gilt nicht für eine Ausweitung des im Bestellumfang vereinbarten Gegenstandes.
Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

/ Rücknahme, Widerruf
Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Fristen berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis der betreffenden Ware € 40,00 nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht. Ist eine Rücksendung per Paket nicht möglich, holen wir die Ware ab. Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz. Ausgenommen vom Widerruf sind speziell für den Kunden gefertigte Artikel sowie geleistete Dienstleistungen.

/ Haftung
Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet die Firma kawka nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung sowie etwaige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall maximal auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Es können darüber hinaus keine weiteren Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung wird von der Firma kawka nicht übernommen.

/ Schlussbestimmungen und Unwirksamkeit
Für diese AGB sowie die hierauf gegründeten Dienstleistungsverträge gilt für beide Partner deutsches Recht. Bei Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen erhalten. Die unwirksame Bestimmung wird so ersetzt, dass die neue Bestimmung dem durch die unwirksame verfolgten Sinn wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Stand: Februar 2017

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